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Das Aus für den Auslauf-Sherry? |
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Geschrieben von: Michel Klaus
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Sonntag, 29. März 2009 um 17:45 Uhr |
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Das Bundesverkehrsministerium hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, derzurfolge Wasserschutz- und Bundespolizei sowie der Zoll Alkoholkontrollen durchführen dürfen
und bei Überschreiten der 0,5 Promille-Grenze sofort die Fahrerlaubnis einziehen dürfen. Dies war bisher nur Seeämtern und Gerichten vorbehalten. Unter diese Regelung fällt auch die Crew, d.h. nicht nur der Skipper, sondern alle, die kontrolliert werden und diese Grenze überschreiten, verlieren dann ihre Fahrerlaubnis. Dies gilt übrigens auch nach dem Sundowner vor Anker, denn Ankerlieger sind Verkehrsteilnehmer. |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. September 2009 um 00:30 Uhr |