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Das Bundesverkehrsministerium hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, derzurfolge Wasserschutz- und Bundespolizei sowie der Zoll Alkoholkontrollen durchführen dürfen

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Fahren ohne Funkzeugnis wird teuer Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michel Klaus   
Freitag, 26. Februar 2010 um 18:02 Uhr
Skipper einer Yacht, auf der eine Seefunkstelle installiert ist, müssen über ein entsprechendes Funkbetriebszeugnis verfügen. Nach einer mehrjährigen Ausnahmeregelung werden Verstöße gegen die Verordnung seit Januar 2010 als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beträgt das Bußgeld 150 Euro.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, 27. Februar 2010 um 21:29 Uhr
 
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