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Segler, die in niederländischen Gewässern unterwegs sind, müssen künftig noch vorsichtiger in Sachen Alkohol am Ruder sein.

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Skipper haftet beim Prüfungstörn PDF Drucken E-Mail
News - Kurzmeldungen
Geschrieben von: Michel Klaus   
Mittwoch, 29. Juli 2009 um 17:24 Uhr
Der Skipper einer Yacht ist für deren Führung auch dann verantwortlich, wenn er an Bord nur Zaungast
während einer Sportbootführerscheinprüfung ist. Der Prüfling gilt trotz der von ihm geforderten Durchführung aller Manöver laut den Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See als Steuermann.
Er haftet daher auch nicht für Schäden, wenn er mit den verlangten Aufgaben überfordert ist. In solchen Situationen hat der Skipper einzugreifen, auch wenn der Aspirant dann durchfällt.

 

So urteilte jetzt das OLG Hamm (AZ I-27 U 145/07 BSch).
In der Begründung heißt es, dass der Schiffsführer für die Einsetzung des Steuermanns verantwortlich sei und diesem nur solche Aufgaben zuweisen dürfe, denen er in der konkreten Situation auch gewachsen sei.

Aus der "Yacht"

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. September 2009 um 00:39 Uhr
 
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