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Tragweite von Seitenlaternen reduziert |
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Geschrieben von: Michel Klaus
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Freitag, 17. April 2009 um 18:55 Uhr |
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Die in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geforderte Tragweite der Seitenlaternen von Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge ist zum 21. März 2009 von 2 auf 1 Seemeile reduziert worden.
Laternen mit größerer Tragweite dürfen selbstverständlich weitergenutzt werden. Zudem wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 bis 24 Meter auf den Basisstandard der KVR reduziert. Positionslaternen können künftig von Herstellern aus allen EU-Ländern bezogen werden. |
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 15. Juli 2010 um 14:06 Uhr |